Mineralölsteuer in der Allgemeinen Luftfahrt
Von der Mineralölsteuer sind alle befreit - außer "Privatpiloten". Sie zahlen, ohne irgendeinen Nutzen davon zu
haben. |
1 Liter Flugbenzin (100LL) kostet in Deutschland ca. EUR 2,60 (Stand:
2011)
Lt. Mineralöl - Steuergesetz 1995 , §4.(1) gilt die Befreiung für Mineralöl, das als Luftfahrt - Betriebsstoff
für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die
mittels eines Luftfahrtzeuges entgeltlich erbracht werden, aus Steuer- oder Zollagern abgegeben wird.
Eine Mineralölsteuer für "Flugbenzin" zahlen nur die Privatpiloten, nämlich 0,72/Ltr. Im Gegensatz zur
Mineralölsteuer beim "Autobenzin" müssen die Privatpiloten zahlen, ohne irgendeinen Nutzen davon zu haben. Der Staat baut keine
Flugplätze für die Allgemeine Luftfahrt. Piloten müssen ihre Infrastruktur über Landegebühren etc. selbst bezahlen.
|